Starke Eltern - Starke Kinder

Starke Eltern - Starke Kinder®

Eltern sein ist schön, aber manchmal auch ganz schön anstrengend!

Dieser Elternkurs ist für Mütter und Väter, die mehr Freude und weniger Stress mit ihren Kindern haben wollen.


Starke Eltern - Starke Kinder® unterstützt Sie dabei, eine Familie zu sein, in der alle gerne leben, in der gestritten wird, ohne das Gegenüber niederzumachen, in der Grenzen und Menschen respektiert werden.
Starke Eltern - Starke Kinder® möchte Ihr Selbstvertrauen als Eltern stärken, die für Ihre Familie wichtigen Werte deutlich machen und Ihr Fähigkeiten zum Verhandeln,. zum Grenzen setzten und zum Zuhören erweitern.

Ziel des Kurses ist es, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz und Selbstvertrauen zu stärken, sie zu stützen, sowie den Kinderrechten in der Familie Geltung zu verschaffen.

Die Elternkurse:
  • vermitteln Informationen,
  • helfen die Erziehungsverantwortung zu tragen,
  • individuelle Lösungen zu Erziehungsfragen zu finden und die
  • Kommunikation in der Familie zu verbessern.
Erreichen wollen wir die Eltern mit Kindern jeden Alltag und aus allen sozialen Gruppen. Der Ort und der Termin des Angebots richten sich nach der Lebenssituation und den Bedürfnissen der Eltern, die erreicht werden sollen. Der Kurse findet im Kreisverband Zwickau e.V., in Familienbildungszentren, Beratungsstellen und in Einrichtungen wie Kindergärten, Horten und Schulen statt. Der Kurs umfasst 10-12 Einheiten. Er wird vormittags, nachmittags, abends, am Wochenende oder nach Absprache mit den Eltern angeboten. Es können jeweils 10-15 Personen teilnehmen.


Historie

Gewaltfreie Erziehung

Seit dem Jahr des Kindes 1979 setzt sich der Deutsche Kinderschutzbund für eine gewaltfreie Erziehung ein. Vielfältige Aktivitäten - von Offenen Briefen an die Bundesregierung über Öffentlichkeitskampagnen bis zum Fernsehspot - bewirkten einen Wandel in der Einstellung der Öffentlichkeit und machten das Thema "politikfähig". Die Ratifizierung der UN- Konvention über die Rechte des Kindes im Jahr 1992 und die Mahnung des UN- Komitees für die Rechte des Kindes 1995 "Im Prozess der Reform des Zivilrechtes ein völliges Verbot körperlicher Strafen zu prüfen" trugen dazu bei, dass im November 2000 endlich eine Neufassung des § 1631 Abs. 2 BGB in Kraft trat: " Kinder sind gewaltfrei zu erziehen. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Massnahmen sind unzulässig." Parallel zu seinem politischen und öffentlichen Drängen hat der Kinderschutzbund vielfältige Angebote zur Unterstützung von Eltern auf ihrem Weg in eine gewaltfreie Erziehung entwickelt. Damit hat er auch die gleichzeitige Änderung des § 16 KJHG (Verpflichtung der Jugendhilfeträger, dass sie " Eltern Wege aufzeigen sollen, wie Konfliktsituationen in Familien gewaltfrei gelöst werden können") veranlasst.


Anmeldeformular Elternkurs.pdf